
Gemäß GUV-V
C5 (bisher GUV 7.4), § 5, Abs. 11 müssen an abwassertechnischen Anlagen oberhalb der Einstiegsstellen
zu Steigeisengängen oder Schachtsteigleitern geeignete Haltevorrichtungen vorhanden
sein.
SHN bietet Ihnen mobile Einstiegshilfen, die in sämtlichen Schachteinstiegen
stufenlos verspannt werden können. Einsteckhülsen und Einhängeleitern komplettieren das System.
Unsere Geräte werden auf den Wartungsfahrzeugen mitgeführt
und bei jeder Schacht- bzw. Kanalbegehung zum Einsatz gebracht. Den Abwasser-Kanalnetzbetreibern
bleibt durch den Einsatz der mobilen Einstiegshilfen ein teures Nachrüsten
der Schachteinstiege mit geeigneten stationären Haltevorrichtungen
erspart.
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